Entweder

[1839] Entwêder, ein unterscheidendes Bindewort, welches gebraucht wird, 1) wenn unter zwey oder mehrern Dingen Eines mit Ausschließung der übrigen seyn oder geschehen muß, so daß die Glieder einander aufheben. Entweder wird alsdann dem ersten Satze vorgesetzet, und hat alle Mahl das oder nach sich. Man muß es entweder mit Gewalt, oder mit List versuchen. Entweder auf diese oder auf jene Art. Entweder kann in einigen Fällen auch verschwiegen werden. Vogel friß oder stirb. Man muß es mit Gewalt oder mit List versuchen. Gehorche, oder du wirst gestraft. 2) Wenn eine Eintheilung mehrerer Dinge ausgedruckt werden soll. Alle lebendige Geschöpfe sind entweder Menschen oder Thiere. Wenn mehr als zwey Glieder vorhanden sind, wird oder mehrmahls wiederhohlet, und demselben zuletzt wohl noch ein auch, oder endlich zugesellet. Die Thiere sind entweder vierfüßige Thiere, oder Vögel, oder Fische, oder Schlangen, oder Insecten, oder auch Würmer.

Anm. Ent ist dieser Zusammensetzung das Zahlwort Ein, welches im Oberdeutschen in einigen Fällen einte lautet, S. Ein II. Daher lautet es bey dem Notker noch einuueder, im Dänischen aber nur unten. Im Schwabenspiegel und noch in der heutigen Mundart der Schweizer bedeutet einetweder einer von beyden, keinetweder oder dwäders keiner von beyden. S. Weder.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1839.
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