Erübrigen

[1948] Erübrigen, verb. reg. act. übrig behalten. Ich habe wenig Geld erübriget. Ich kann nicht so viel Zeit erübrigen, als dazu nöthig ist. Daher die Erübrigung.

Anm. Im Nieders. verävern, ävern. In den vorigen Jahrhunderten wurde erübrigen auch für erobern gebraucht. S. auch Entübrigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1948.
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