Erbeigen

[1859] Êrbeigen, adj. et adv. welches noch in einigen Gegenden für erblich und eigen üblich ist. Ein erbeigenes Gut, welches von den Vorältern herkommt. Ein Erbeigener, ein eigenthümlicher Besitzer S. Erbere.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1859.
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