Erbitten

[1863] Erbitten, verb. irreg. act. S. Bitten. 1) Durch Bitten erhalten. Etwas von einem erbitten. Sich jemandes Gewogenheit erbitten. Ich habe es endlich noch erbethen. Darum gebe ich ihn dem Herrn wieder, weil er vom Herrn erbethen ist, 1 Sam. 1, 28. Zeugen zu einer Handlung erbitten. Die Zeugen sind dazu erbethen worden. Erbethene Zeugen. 2) Los bitten, frey bitten. Einen Verurtheilten erbitten. Der Übelthäter ist erbethen worden. 3) So lange bitten, bis man seine Absicht bey jemanden erreicht. Ich habe ihn endlich noch erbethen, so lange gebethen, bis er mir meine Bitte bewilliget hat. Helfen sie mir meinen Vater erbitten, daß er meinem Glücke nicht länger hinderlich ist. Ich kann ihn nicht erbitten. In dieser letzten Bedeutung kommt irbiten schon bey dem Ottfried vor. Das Bey- und Nebenwort erbittlich ist nicht gewöhnlich, wohl aber dessen Gegensatz unerbittlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1863.
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