Erblehen, das

[1865] Das Êrbléhen, des -s, plur. ut nom. sing. eine erbliches Lehen, ein Lehen, welches Mann- und Weiberlehen zugleich ist; zum Unterschiede von dem bloßen Mannlehen. S. Handlehen. Auch Erbzinsgüter werden zuweilen Erblehen genannt. Daher der Erblehenherr, das Erblehengut, der Erblehensmann, Erblehenträger u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1865.
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