Erblos

[1865] Êrblos, adj. et adv. 1) Des Erbes, d.i. einer Erbschaft, beraubt. Jemanden erblos machen, ihn enterben. Bey dem Notker erbelos. 2) Der Erben beraubt, keine Kinder habend. Erblos sterben, Luc. 20, 25. Ingleichen von Sachen, keinen[1865] Erben, d.i. Besitzer habend. Erblose Güter. So auch die Erblosigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1865-1866.
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