Erboßen

[1866] Erboßen, verb. reg. act. boßhaft, d.i. sehr zornig machen. Jemanden erboßen. Sich erboßen, sehr zornig werden. Er erboßte sich über ihn. Ein erboßter Mensch.


Wenn sich der Pharao der Höllen

Auf dein gefangenes Volk erboßt,

Gryph.


S. Bosheit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1866.
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