Erlaß, der

[1913] Der Erláß, des -sses, plur. inus. die Erlassung. Um Erlaß bitten, um Nachlassung, Erlassung einer Verbindlichkeit. Die Einwohner haben Erlaß in Ansehung der schuldigen Steuern bekommen. Leibeigene Unterthanen dürfen ohne Erlaß nicht aus den Gerichten ziehen, ohne Erlassung. Erlaß der Sünden, deren Erlassung, Vergebung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1913.
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