Erlangen

[1912] Erlangen, verb. reg. act. bis an etwas langen, d.i. reichen. 1. Eigentlich. Es stehet mir zu weit, ich kann es nicht erlangen, ich kann nicht bis dahin langen. Ich kann den Ast gar wohl erlangen. 2. Figürlich. 1) An einen Gegenstand kommen, sich demselben nähern. Er lief mir zu geschwinde, ich konnte ihn nicht erlangen, einhohlen. Das Feuer erlangt die Kirche; wofür doch erreichen üblicher ist. Das Thor, die Stadt noch erlangen, noch an und in dieselbe kommen. Die Nacht überfiel uns, ehe wir die Stadt erlangen konnten. 2) Durch Bemühung in seine Gewalt, in seinen Besitz bekommen. Durch Arbeit vieles Vermögen erlangen. Ein Amt, einen Titel erlangen. Den Sieg erlangen. Seinen Zweck erlangen. Die Freyheit erlangen. Gnade erlangen. Ein hohes Alter erlangen. Jemandes Gunst, Freundschaft, Liebe erlangen. Ehre, Ruhm erlangen. In welchen Fällen doch auch erhalten und erreichen üblich, ja zuweilen noch üblicher sind, obgleich in allen drey Zeitwörtern eine und eben dieselbe Figur zum Grunde lieget. 3) Durch Bitte oder Vorstellung erhalten. Etwas durch seine Bitte von jemanden erlangen. Ich kann nichts von ihm erlangen. Endlich habe ich es erlangt, daß er mir versprochen, sich deiner anzunehmen. So auch die Erlangung.

Anm. In dem alten Fragmente eines Gedichtes auf Carls des Großen Feldzug wird dieses Wort als ein Neutrum für lang[1912] werden gebraucht. Ne lant iuh niet erlangen, laßt euch die Zeit nicht lang werden; wo es aber auch für verlangen stehen kann. In der heutigen Bedeutung gebraucht Ottfried gilangon für erlangen. S. auch Gelangen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1912-1913.
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