Errichten

[1931] Errichten, verb. reg. act. aufrichten, doch nur noch in der edlern Schreibart, in einigen figürlichen Bedeutungen dieses Zeitwortes. Dem Manne von Verdienst ein Denkmahl errichten. Ein Bisthum, eine Akademie errichten. Einen Vertrag, ein Bündniß mit jemanden errichten. Freundschaft mit jemanden errichten. So auch die Errichtung.

Anm. In der eigentlichen Bedeutung kommen so wohl errihten und irrihten, als ufirrihten, bey dem Kero, Ottfried und Notker mehrmahls für aufrichten vor. Der letztere gebraucht es auch für sich auflehnen. S. Aufrichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1931.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: