Erschleichen

[1935] Erschleichen, verb. irreg. act. S. Schleichen. 1) Ein Ding schleichend, d.i. unbemerkt, in seine Gewalt bekommen. Einen Dieb erschleichen. Ein Wild erschleichen. Wir wissen nicht, wie uns der Tod erschleicht. Ich will ihn schon erschleichen. Das Alter erschleicht uns. Wenn treue Sehnsucht uns erschleicht, Haged. 2) Durch List erhalten, obrepere. Ein Amt erschleichen. Eines Gunst erschleichen. Besonders, durch ungegründete Vorstellung erhalten. Einen Befehl erschleichen. Ein erschlichenes Privilegium. 3) In der Philosophie der Neuern bedeutet dieses Wort, ungegründete Erfahrungen für gewiß und gegründet annehmen. Ein erschlichener Satz. Daher die Erschleichung, in allen obigen Bedeutungen. Der Fehler der Erschleichung, vitium subreptionis, wenn man Einbildungen und Vorurtheile für Erfahrung hält.

Anm. Ottfried gebraucht statt dieses Zeitwortes firslihen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1935.
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