Erweisen

[1952] Erweisen, verb. irreg. act. S. Weisen. 1) Durch die That deutlich machen, mit der That zeigen; beweisen. Einem viele Ehre, die letzte Ehre erweisen. Er hat mir in meinem Leben viel Gutes, lauter Böses erwiesen. Der Himmel hat[1952] mir eine Wohlthat erwiesen, die mich vor Erkenntlichkeit zu Thränen bringt, Gell. Sich versöhnlich, dankbar, undankbar erweisen. Er hat sich sehr hart, mitleidig, gegen mich erwiesen. Er erwies sich als meinen Freund. Im Oberdeutschen auch mit Auslassung des als. Indem er den Tempel bewegt, so erweiset er sich einen Hohenpriester, Opitz. Der kräftiglich erweiset ist ein Sohn Gottes nach dem Fleisch, Röm. 1, 4. Welches aber im Hochdeutschen nicht nachgeahmet werden kann. 2) Die Wahrheit oder Falschheit einer Sache deutlich machen; wie beweisen. Etwas durch Zeugen, mit Gründen erweisen. Die Sache ist längst erwiesen. Einen Satz als erwiesen annehmen. Ein erwiesener Satz.

Daher die Erweisung in der ersten Bedeutung.

Anm. Bey dem Ottfried bedeutet iruueizen zeigen, bey dem Tatian arweitzan beweisen. Im Oberdeutschen wird dieses Zeitwort, so wie weisen, mit allen Ableitungen regulär abgewandelt, ich erweiste, erweist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1952-1953.
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