Erzamt, das

[1958] Das Êrzamt, des -es, plur. die -ämter, von 2 Erz 1, eigentlich, das vornehmste Amt unter ähnlichen Ämtern. Doch wird dieses Wort nur in engerer Bedeutung im Deutschen Reiche von den vornehmsten Reichsämtern gebraucht, welche von den Churfürsten und einigen fürstl. Personen bekleidet werden, welche selbige durch ihre Erbbeamte verwalten lassen. Daher der Erzbeamte, des -n, plur. die -n, der mit einem Erzamte bekleidet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1958.
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