Fährtgerecht

[22] Fährtgerêcht, adj. et adv. In dem Jagdwesen heißt ein Jäger fährtgerecht, wenn er die Fährten des Wildes gehörig zu beurtheilen weiß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 22.
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