Feuerherr, der

[132] Der Feuerhèrr, des -en, plur. die -en. 1) An einigen Orten, obrigkeitliche Personen, welche bey der Löschung einer Feuersbrunst die Aufsicht führen; Brandherren. 2) Im Deutschen Reiche war der Erbfeuerherr ehedem ein Erbbeamter des Kaisers und des Reiches, welcher an dem jedesmahligen kaiserlichen Hoflager die Aufsicht über das Feuer und das Licht hatte. Die Herren von Plesse haben dieses Amt zuletzt verwaltet. Ihr Amt wurde das Erbfeueramt oder Erbfeuereisenamt genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 132.
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