Feuerprobe, die

[134] Die Feuerprobe, plur. die -n, eine jede Probe, wo die Güte einer Sache vermittelst des Feuers untersucht wird. Ehedem war in den Gerichten die Feuerprobe, oder das Feuerurtheil, ein abergläubiges Mittel die Wahrheit heraus zu bringen, wo der Beklagte ein glühendes Eisen berühren, oder es auch eine gewisse Weite tragen mußte; Judicium candentis ferri.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 134.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: