Flämisch

[183] Flämisch, adj. et adv. Flandrisch, aus der Provinz Flandern in den Niederlanden gebürtig, in Flandern, und in weiterer Bedeutung, in den unfreyen Niederlanden üblich u.s.f. doch nur in den gemeinen Mundarten, besonders Ober- und Niedersachsens; Nieders. flämsk. Flämische Pforten, Thorwege vor Gärten, Höfen u.s.f. welche oben offen und auf beyden Seiten nur mit Pfeilern versehen sind. Ein Pfennig Flämisch ist in Niedersachsen 3 Pfennige; ein Schilling Flämisch ist daselbst 3 Groschen oder 6 Schillinge Lübisch, und ein Pfund Flämisch beträgt 20 Schillinge Flämisch, oder 31/2 Thaler. Das Flämische Recht, ein besondres Recht, welches den ehedem aus Flandern und den Niederlanden nach Deutschland gezogenen Colonisten gelassen wurde, und in einigen Gegenden noch üblich ist. Eine Art dieses Rechtes findet in den drey Schwarzburgischen Fluren zu Heringen, Gorsbach und Berge noch jetzt Statt, wo von den erblichen Gütern verehlichter Personen, welche in ihrem Leben den daselbst üblichen Kirchgang nicht gehalten haben, der dritte Theil der Grundherrschaft anheim fällt. S. Kirchgang. Flämische Güter, Güter, auf welchen dieses Recht haftet. Der Fläminger,[183] derjenige, welcher Flämische Güter besitzet; der Fläming, ein Strich Landes, der von Flämingern oder ehemahligen Niederländern bewohnet wird.

Anm. Dieses Wort ist aus dem Niederländischen, wo Vlaeming, Französ. Flamand, einen Flandrer bedeutet. Das berühmte Geschlecht der Flemminge hat gleichfalls daher seinen Nahmen so wohl als den Ursprung. Das in einigen niedrigen Mundarten, z.B. in Schlesien übliche Wort flämisch, für trotzig, mürrisch, flämisch aussehen, ein flämisches Gesicht, gehöret wohl mit mehrerm Rechte zu flennen als hierher.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 183-184.
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