Folgen

[239] Folgen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn, und in der letzten Bedeutung haben erfordert, nach einer andern Person oder Sache gehen, kommen, oder geschehen. 1. Eigentlich. 1) Dem Raume nach, hinter jemanden hergehen, mit der dritten Endung der Person. Der Leiche folgen. Dem Hofe folgen. Einem von weiten folgen. Einem auf dem Fuße folgen. Es folgten ihm nur zwey Bedienten. Einem Wege folgen, demselben nachgehen. Ich sah ihn, den Augen folgte mein Herz, Weiße. 2) Dem Range, der Würde nach, mit dem Vorworte auf. Er folgt auf mich. Auf den Priester folgt der Küster, auf diesen der Schulmeister. 3) Der Zeit nach, nach einer andern Sache geschehen, auch mit dem Vorworte auf. Auf Regen folget Sonnenschein. Es folgt ein Donnerschlag auf den andern. Ein Unglück folgt auf das andere. Auf solche Verbrechen folgen harte Strafen. Zuweilen auch mit der dritten Endung der Person. Einem im Amte folgen. Ingleichen im Participio. Folgenden Tages. Er sagte mir folgende Worte, er that mir folgenden Antrag. Seine Worte lauten folgender Gestalt, folgender Maßen; wofür man im Oberdeutschen wie folgt gebraucht, welches auch einige Hochdeutsche nachahmen. 2. Figürlich. 1) Für abfolgen, nur mit dem Zeitworte lassen. Einem etwas folgen lassen. S. Abfolgen. 2) Aus einem Satze heraus gebracht werden, mit dem Vorworte aus. Weil der Verstand das Vermögen ist, dessen richtiger Gebrauch uns dem Bilde der Gottheit am nächsten bringt; so folgt daraus, daß wir verbunden sind, die Gaben des Verstandes zu verbessern. Eines folget aus dem andern. Hieraus folgt, daß du sehr unweise gehandelt hast. Das folgt nicht, d.i. läßt sich nach den Regeln der Vernunft nicht daraus herleiten. 3) Die Wirkung einer Ursache seyn, auch mit dem Vorworte aus, doch nur in einigen Fällen. Aus einem solchen Leben muß nothwendig die bitterste Schande folgen. 4) Zur Regel, zur Richtschnur seines Verhaltens machen, mit der dritten Endung, und dem Hülfsworte haben. Eines Rath, eines Lehren folgen. Seinen Lüsten folgen. Es ist eine Pflicht der Vernunft, der Wahrscheinlichkeit zu folgen, da sie mehr Grund für sich hat, als die Unwahrscheinlichkeit, Gell. Ich habe deinem Rathe gefolget. Warum hast du mit nicht gefolgt? Der Stimme der Natur folgen. Ingleichen für gehorchen. Einem folgen. Wo es auch zuweilen absolute steht. Das Kind will nicht folgen.

Anm. 1. Da dieses Zeitwort ein Neutrum ist, so läßt es sich nicht als ein Passivum gebrauchen, obgleich einige neuere Schriftsteller es in dieser Gattung haben einführen wollen. Von einem Bedienten gefolgt, kam er, Hermes. So wird eine Unordnung von tausend andern gefolgt, ebend. Daß dieses Neutrum[239] in der letzten Bedeutung das Hülfswort haben bekommt, rühret ohne Zweifel von der größern Thätigkeit her, welche in dieser Bedeutung zum Grunde liegt; daher auch nachfolgen jederzeit haben bekommt.

Anm. 2. Dieses Zeitwort lautet in den eigentlichen Bedeutungen bey dem Kero folgen, im übersetzten Isidor folghen, bey dem Ottfried folgan, im Angels. folgian, fylgian, im Engl. to follow, im Schwed. följa, im Isländ. fylgia, im Niedersächs. gleichfalls folgen. Die Abstammung ist noch unbekannt. Wachter leitet es von ὁλκος, die Spur, her. Vielleicht verdiente wallen, wandern, gehen, noch eher in Betrachtung gezogen zu werden. S. Volk.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 239-240.
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