Fortgehen

[256] Fortgehen, verb. irreg. neutr. (S. Gehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. Weggehen, sich gehend von einem Orte entfernen. Er ist längst fortgegangen. Nun geht es fort, d.i. nun reisen wir ab. 2. Fortfahren zu gehen. 1) In eigentlicher und weiterer Bedeutung. Die Uhr geht noch fort. Noch mehr 2) in figürlichem Verstande. (a) Fortgesetzet werden. Ist die Sache richtig, so gehet ihr holdseliges Singen wieder fort, Gell. (b) Fortdauern. Die Begierden gehen ohne Aufhören, fort, und können keinen Widerstand leiden, wenn sie Ein Mahl gewöhnt sind, in allem befriedigt zu werden, Dusch. Da er seinen Zorn ließ fortgehen, Ps. 78, 50. (c) Zur Wirklichkeit gebracht werden. Die Reise geht noch fort. Die Hochzeit ist nicht fortgegangen, wo doch vor sich gehen oder Fortgang haben üblicher sind. (d) Gelingen, einen guten Erfolg haben. Als Ahitophel sahe, daß sein Rath nicht fortgegangen war, 2 Sam. 17, 23. Erzörne dich nicht über den, dem sein Muthwill glücklich fortgehet, Ps. 37, 7. Wo doch Fortgang haben im Hochdeutschen gleichfalls üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 256.
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