Frachtbrief, der

[260] Der Frachtbrief, des -es, plur. die -e. 1) Ein Zettel, welcher dem Fuhrmanne oder Schiffer mitgegeben wird, und worauf der Nahme des Versenders der Fracht, dessen, an den sie gerichtet ist, des Fuhrmannes oder Schiffers, der sie verführet, das Gewicht, das bedungene Frachtgeld u.s.f. verzeichnet ist; der Frachtzettel. 2) Ein zusammen gelegtes unversiegeltes[260] Papier, mit welchem man ein auf die Post gegebenes Packet begleitet, und worauf bloß der Nahme und Wohnort des Empfängers verzeichnet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 260-261.
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