Freybier, das

[292] Das Freybier, des -es, plur. von mehrern Arten und Quantitäten, die -e. 1) Bier, welches jemanden unentgeldlich gegeben wird. Der Gemeinde ein Freybier geben. 2) Bier, welches gewissen Personen, z.B. den Kirchenbedienten, ohne Abtrag der Tranksteuer zu brauen erlaubt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 292.
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