Frohnamt, das

[317] Das Frohnamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Im Oberdeutschen, das hohe Amt in dem Gottesdienste der Römischen Kirche; von frohn, heilig. 2) Ehedem ein jedes öffentliches Amt; von frohn, öffentlich. 3) Ein ehemaliges Erbamt des Erzbisthumes Bremen, dessen Besitzer im Nahmen des Erzbischofes Recht sprach; von Frohn, ein Richter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 317.
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