Frohnherr, der

[319] Der Frohnhêrr, des -en, plur. die -en, ein Herr, welcher Frohnen von seinen Unterthanen zu fordern berechtiget ist; die Frohnherrschaft, plur. die -en, in eben dieser Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 319.
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