Gütig

[861] Gütig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Güte habend, oder besitzend, d.i. geneigt und bereit, in seinem Betragen gegen andere jederzeit ihr Bestes zu suchen und zu befördern, und in dieser Gesinnung gegründet. Ein gütiger Herr, ein gütiger Vater. Ein gütiges Betragen. Sie denken sehr gütig von mir. Der gütige Gott. Mit ihrer gütigen Erlaubniß. Seyn sie so gütig, und geben mir es. In dem Menschenfreunde lebt ein gütiges Verlangen, das in seiner Art gegen andere zu seyn, was Gott gegen alle ist, Gell. 2) In engerer Bedeutung, geneigt, andern Wohlthaten zu erzeigen, und in dieser Gesinnung gegründet. Gütig gegen die Armen seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 861.
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