Gabelanker, der

[385] Der Gabelanker, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In der Schiffahrt, ein mittelmäßiger Anker, welchen man zuweilen einem größern gegen über auswirft, so daß ihre beyderseitigen Taue eine Gabel bilden, und das Schiff hindern, sich auf seinem Ankertaue zu drehen. 2) In der Baukunst, ein eiserner Anker in einem Gebäude, dessen Theile vermittelst einer Gabel und einer durch dieselbe gehenden Schließe an einander gefüget sind. Er wird auch Schließanker, ingleichen Schlauder genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 385.
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