Galgensteuer, die

[392] Die Galgensteuer, plur. die -n, in einigen Gegenden, diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erhauung der Gerichtsstätte, und zur Unterhaltung der ganzen Peinlichkeit entrichten müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 392.
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