Gare (1), die

[415] 1. Die Gare, plur. inus. das Hauptwort von dem Bey- und Nebenworte gar. 1) Der Zustand, da eine Sache gar, d.i.[415] fertig, zubereitet, zu einem gewissen Gebrauche geschickt ist, in verschiedenen einzelnen Fällen. Die Gare der Häute bey den Gärbern. In den Pfeifen-Manufacturen ist die Gare der Grad des Brennens, den die Pfeifen haben müssen, wenn sie zum Gebrauche geschickt seyn sollen. Die Kohlenmeiler haben die rechte Gare, wenn sie genug gebrannt haben. Das Kupfer hat seine Gare, in den Schmelzhütten, wenn es gehörig gereiniget ist. Das Erz hat seine Gare, wenn es genug geröstet worden; S. Garerz. In der Bienenzucht bedeutet die Gare des Weisers dessen Mündigkeit, da er zur Zeugung geschickt wird; ingleichen das Werkzeug, vermittelst dessen er seine Eyer leget. Ein solcher zur Zeugung fähiger Weiser wird alsdann garig genannt. Die Gare der Sohle, im Salzwesen, wenn sie gehörig gesotten hat. S. Gar und Gärben. 2) Bey den Weißgärbern ist eine Gare Häute, eine Zahl von 24 Häuten, so viel nehmlich auf Ein Mahl gar gemacht, oder in die Garbrühe gesetzt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 415-416.
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