Gassenhauptmann, der

[427] Der Gassenhauptmann, des -es, plur. die Gassenhauptleute, in den Städten, ein verpflichteter Bürger, der die Aufsicht über die Polizey in dem ihm angewiesenen Viertel hat; an einigen Orten ein Gassenmeister. Vielleicht, weil sie ehedem vornehmlich die Erhaltung der öffentlichen Ruhe auf den Gassen zu besorgen hatten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 427.
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