Gatter, das

[432] Das Gatter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Werk aus über einander, oder kreuzweise mit einander verbundenen, oder auch[432] verschränkten Stäben, im gemeinen Leben. Ein eisernes Gatter vor einem Fenster. Ein Gatter in einem Zaune, vor einem Garten, ein gegittertes Thor. In den Zinnhütten sind die Gatter gitterweise gegossene Stücken Zinn. In den Schneidemühlen ist das Gatter die Rüstung, zwischen deren Ständern die Säge eingespannet ist. Auf den Obersächsischen Schiffen, welche nach Hamburg fahren, wird das Steuerruder zuweilen ein Gatter genannt, vermuthlich wegen einiger Ähnlichkeit oder ihrer ehemahligen Bauart.

Anm. Gatter, Nieders. Gadder, stammet unmittelbar von gatten her, so fern es verbinden überhaupt bedeutet. Indessen ist es in dieser Form doch schon sehr alt. Das Hebr. גדר bedeutet zäunen, und גדר einen Zaun, eine Mauer. Im mittlern Lat. ist Caderum, Ital. Catarata, ein Gatterthor, und Gaderes, Gades, die Grenze, vermuthlich so fern sie durch einen Zaun bezeichnet wird. S. Garten. In einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden ist dieses Wort männlichen Geschlechtes, der Gatter, und alsdann hat es in der Mehrheit die Gattern. Gatter und Gitter sind bloß in der Mundart und Würde unterschieden; jenes ist mehr in der gemeinen, so wie dieses in der edlen und anständigen Sprechart, üblich, obgleich in einigen besondern Fällen, wie in Fallgatter, Gatterthor u.s.f. jenes auch in der anständigen Sprechart beybehalten wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 432-433.
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