Gatterzins, der

[433] Der Gatterzins, des -es, plur. die -en, an einigen Orten, z.B. um Nürnberg, eine Art von Zins, welcher noch außer dem Grundzinse gegeben wird, und auch Afterzins, Nachzins, Gattergeld, Gattergülden, Herrengulden, genannt[433] wird. »Zins, Gatterzins oder Nachzins werden genennet, die, so auf ainem Gut nach den Aigenzinßen bekent oder verschrieben sind,« heißt es in der Nürnb. Reformat. von 1564. Ehedem gaben auch in Sachsen die auf den Dörfern wohnenden Handwerker Gatterzinsen, wofür nachmahls das Schutzgeld eingeführet wurde. An einigen Orten sind es Getreidezinsen, welche ein auswärtiger Herr bekommt, der sie aber in Person einfordern muß. Vielleicht von gattern, Angels. gadern, Engl. to gather, sammeln, einsammeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 433-434.
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