Gebrechen

[455] Gebrêchen, verb. irreg. neutr. (S. Brechen,) welches das Hülfswort haben erfordert, und nur in der figürlichen Bedeutung des Zeitwortes brechen, für mangeln, fehlen, gebraucht wird. Da nun Geld gebrach im Lande Egypten, 1 Mos. 47, 15. Einen solchen Ort, da nichts gebricht, Richt. 18, 10. Auf daß ihnen nichts gebreche, Tit. 3, 13. So soll von dir nimmer gebrechen ein Mann auf dem Stuhl Israel, 1 Kön. 2, 4. Wozu uns sonsten die Gelegenheit nicht gebrochen hat, aus einer Oberd. Schrift.

Denn was nicht ist, thut nichts, dieweil es selbst gebricht, Opitz, d.i. nicht vorhanden ist.


Weil der Unschuld oft ein Zeuge

Ihrer Lauterkeit gebricht,

Haged.


Sieh hin, wo keine Pracht gebricht,

Utz.


Wenn ihr gleich der innre Werth gebrach,

Gell.


Bey dem allen ist es im Hochdeutschen doch als ein unpersönliches Zeitwort mit dem Vorworte an am üblichsten. Und da es an Wein gebrach, Joh. 2, 3. Es soll dir nicht gebrechen an einem Mann vor mir, 1 Kön. 8, 25. Es wird mir an der Zeit gebrechen. Woran gebricht es euch? Es wird uns an nichts gebrechen, Gell.


Natur und Luft ersetzet,

Was ihm an Kunst gebricht,

Haged.


Anm. Ehedem war auch das einfache brechen, und nach einer andern Mundart bresten, in dieser Bedeutung üblich. An then nihtes ne brah, in dem alten fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter. Bristan kommt für mangeln, fehlen, auch bey dem Ottfried, und gebristan bey dem Willeram vor. Im Schwed. ist brista und im Pohln. brachuje gleichfalls mangeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 455.
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