Gefangen

[472] Gefangen, adj et adv. welches eigentlich das Participium des Zeitwortes fangen ist, und am häufigsten von Personen gebraucht wird, die man in seine Gewalt bekommen hat, und in enger Verwahrung hält. Jemanden gefangen nehmen. Ihn gefangen legen, oder setzen, an einem festen Orte genau verwahren. Jemanden gefangen halten, gefangen wegführen. Sich gefangen geben. Gefangene Soldaten, Kriegsgefangene. Er ist mein Gefangener. Einen Gefangenen los geben, los lassen. Im Kriege gefangen werden, oder zum Gefangenen gemacht werden, oder gefangen gemacht werden. Es sind in der letzten Schlacht wenig Gefangene gemacht worden. Figürlich, seine Vernunft gefangen nehmen, in der biblischen Schreibart, sie in den von der Religion ihr vorgeschriebenen Schranken erhalten.

[473] Anm. Im Isidor chifangan, bey dem Notker kefangen, bey dem Stryker ein Gevehen. Im Tatian heißt ein Gefangener Norbendigo. S. Fangen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 472-473.
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472 | 473
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