Gegenrede, die

[485] Die Gêgenrède, plur. die -n. 1) Eine Rede, welche einer andern entgegen gesetzet ist, oder wegen einer andern vorher gegangenen Rede gehalten wird. 2) In den Rechten, die Einwendung des Beklagten wider die Klage des Klägers; die Gegenantwort, der Gegensatz, die Replik. 3) In weiterer Bedeutung, eine jede Entschuldigung, Ausflucht, Ausnahme, welche der Rede eines andern entgegen gesetzt ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 485.
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