Gegenseitig

[485] Gêgenseitig, adj. et adv. 1) Einem andern Dinge entgegen gesetzt; doch nur im Oberdeutschen. Der gegenseitige Theil, der[485] Gegentheil, Gegner. Der gegenseitige Satz, der Gegensatz. 2) Was jedes von zwey Dingen an sich hat, oder von jedem derselben dem andern geschiehet. Gegenseitige Neigung, welche zwey Personen gegen einander haben. Die Freundschaft schließt gegenseitige Neigungen und Dienstleistungen in sich. Das gegenseitige Verhältniß, relatio reciproca. Die Treue der ehelichen Liebe gründet sich auf das gegenseitige Versprechen, Gell. Die wahre Freundschaft setzet allezeit gegenseitige Verdienste voraus, ebend. Sich du nennen, heißt die gegenseitige Achtung verwahrlosen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 485-486.
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