Gelieben

[536] * Gelieben, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist, Neigung zu etwas haben, sich aus Neigung zu etwas entschließen, belieben, mit der dritten Endung der Person, so wohl persönlich, als unpersönlich. Geliebt dir zu spazieren? Opitz.


Doch meinest du daß mir ein Bock so sehr geliebt?

Opitz.


Zwar reden mag ich wohl

Mit dir, wie mir geliebt –

Opitz.


Nicht essen von dem was den Übelthätern geliebet, Ps. 141, 4. Balaam geliebte der Lohn der Ungerechtigkeit, 2 Pet. 2, 15. Im Hochdeutschen kommt es nur noch in der im gemeinen Leben üblichen Formel vor, geliebt es Gott, d.i. wenn es Gott beliebt, wenn es ihm gefällig ist.

Anm. Bey dem Ottfried giliuben, in der Monseeischen Glosse giliupen, bey dem Ottfried und den Schwäbischen Dichtern auch nur lieben.


Wil dir lieben gut gemach,

Winsbeck.


Welches auch noch bey dem Logau vorkommt. S. Belieben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 536.
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