Geloben

[538] Geloben, verb. reg. act. eigentlich, vermittelst eines Handschlages versprechen, und in weiterer und der gewöhnlichsten Bedeutung, feyerlich versprechen. Etwas mit Hand und Mund geloben. Nun gelobe meinem Herrn, dem Könige von Assyrien 2 Kön. 18, 23. Er that ihr, wie er gelobet hatte, Richt. 11, 39. Wer will für mich geloben? d.i. Bürge werden, Hiob 17, 3. Sein Leben für das Vaterland geloben. Einem seine Treue geloben. Das gelobte, d.i. das verheißene versprochene, Land. Ihr sollt gereden und geloben, daß u.s.f. eine in manchen Eidesformeln übliche Formel. In engerer Bedeutung, sich gegen Gott durch eine feyerliche Zusage zu etwas anheischig machen. Der sein Opfer dem Herrn gelobt, 4 Mos. 6, 21. Gott eine ewige Keuschheit geloben. So auch die Gelobung.

Anm. Schon bey dem Willeram geliuben, Nieders. gelaven, belaven, Dän. belove, Schwed. förlofwa. S. Loben, welches statt dieses zusammen gesetzten auch noch zuweilen vorkommt, ingleichen Gelübd und Angeloben. Ehedem wurde es auch für entsagen, absagen, gebraucht. E daz ich der christenheit gelobe mih, Chriemh. Rache St. 262.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 538.
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