Gemeinschaftlich

[552] Gemeinschaftlich, adj. et adv. in Gemeinschaft, d.i. in gegenseitiger Theilnehmung an des andern Umständen oder Eigenthum, darin gegründet, derselben gemäß. Gemeinschaftlich speisen, in Gesellschaft. Sie haben alle ein gemeinschaftliches Zimmer. Ein Gut, eine Gerichtsbarkeit gemeinschaftlich besitzen, mit andern in Gemeinschaft. Die Theile einer Rede müssen sich auf einen gemeinschaftlichen Hauptsatz beziehen. Gemeinschaftlich an etwas arbeiten, mit vereinigten Kräften.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 552.
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