Genehmhaltung, die

[560] Die Genêhmhaltung, plur. die -en, welches aus der vorigen Redensart zusammen gesetzet ist, die Handlung, da man etwas genehm hält. Mit Genehmhaltung seiner Obern verreisen, mit ihrer Bewilligung. Es ist mit meiner Genehmhaltung geschehen. Die Genehmhaltung der göttlichen Vorschrift, deren Befolgung. Die Genehmhaltung eines Glaubens-Bekenntnisses.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 560.
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