Gerücht, das

[597] Das Gerücht, des -es, plur. die -e. 1) Eine entfernte Nachricht von einer Neuigkeit, besonders wenn sie unter vielen mündlich fortgepflanzet wird. Es gehet ein Gerücht, daß das Türkische Heer geschlagen worden. Ein Gerücht ausbreiten, verbreiten, unter die Leute bringen. Das sind ungegründete Gerüchte. Gemurmel, Gerede, Gerücht und Geschrey, sind bloß in der innern Stärke der fortgepflanzten mündlichen Nachricht verschieden. 2) Figürlich, das mündliche Urtheil anderer von den Vorzügen eines Menschen; ohne Plural. Ein gutes[597] Gerücht haben, einen guten Nahmen, in einem guten Rufe stehen. Ein böses Gerücht haben. Jemanden in ein böses Gerücht bringen.

Anm. Im Nieders. Ruchte, im Holländ. Rucht, im Schwed. Rykte. Ihre leitet es von rügen, mündlich fortpflanzen, her; allein, es ist wohl unläugbar, daß es, Wachters Ableitung zu Folge, von Ruf und rufen abstammet, weil die Verwechselung der Blase- und Hauchlaute etwas sehr gewöhnliches ist, man auch in den mittlern Zeiten ohne Unterschied Gerüft und Gerücht findet. In den Bremischen Statuten bedeutet Rucht ein Geräusch, Geruchte aber so wohl ein Feuergeschrey, als auch das Zetergeschrey, welches im Oberdeutschen das Gerüft genannt wurde. Sonst war für Fama, Gerücht, im Oberdeutschen auch die Gech, von jahen, sagen, die Mähre, bey dem Ottfried Maru, ingleichen Murmelung, gleichsam Gemurmel, üblich. S. Ruchtbar und Ruf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 597-598.
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