Geruhen

[598] Geruhen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und eigentlich besorgen, die Sorge einer Sache über sich nehmen, bedeutet, aber jetzt nur noch von sehr vornehmen, besonders fürstlichen Personen gebraucht wird, für gnädigst belieben, sich gnädigst gefallen lassen. Ew. Königliche Majestät geruhen, sich unterthänigst vortragen zu lassen, u.s.f. Se. Fürstl. Durchlaucht haben diese Stelle noch nicht wieder zu besetzen geruhet.

Anm. Im Oberdeutschen hatte dieses Wort ehedem den härtern Hauchlaut ch, geruchen, und ohne Vorsylbe ruchen. Si ne ruochet mih niht ane sehen, Hermann von der Vogelweide. Ob ir der pfaffen ere iht geruochet, ob ihr dadurch für die Ehre der Pfaffen sorget, ein andrer der Schwäbischen Dichter. Daß es ehedem auch wollen bedeutet haben müsse, erhellet aus dem Gegensatze neruokan, welches bey dem Notker für nicht wollen vorkommt. Im Schwed. und Isländ. ist reka, und im Angels. reccan, gleichfalls besorgen. Das Stammwort ist das alte Ruacha, Sorge. S. Ruchlos und Verrucht. Ein anderes Wort ist das nur im Oberd. übliche geruhen, quiescere, welches das mit dem ge verlängerte Zeitwort ruhen ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 598.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: