Geschlechtswapen, das

[612] Das Geschlêchtswapen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Wapen, welches einem ganzen Geschlechte eigenthümlich ist, oder welches jemand vermöge seines Geschlechtes führet; im Gegensatze des Standeswapens, Gnadenwapens, Heirathswapens und so ferner.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 612.
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