Gesetztafel, die

[626] Die Gesêtztafel, plur. die -n, Tafeln, auf welche ein oder mehrere Gesetze verzeichnet sind, dergleichen die Tafeln waren, auf welche die zehen Gebothe bey der Gesetzgebung auf Sinai geschrieben waren, daher die zwey Hauptarten dieser Gebothe, so fern sie entweder Gott, oder uns und andere betreffen, gleichfalls und figürlich Gesetztafeln genannt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 626.
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