Gestatten

[635] Gestatten, verb. reg. act. Freyheit geben oder lassen, etwas zu thun, verstatten. Den Kindern allen Muthwillen gestatten. Diese Bedenklichkeiten gestatteten es mir vorher nicht, meinen Willen dazu zu geben. Cajus gestattet sich nicht die geringste Ruhe.


Herre Got gestatte mir

Das ich sie sehen muesse,

Reinmar der Alte.


Daher die Gestattung.

Anm. Schon Ottfried gebraucht gistatan für zulassen. An einem andern Orte bedeutet es bey ihm befestigen, und in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter wird es auch für erstatten gebraucht, so wie es in Boxhorns Glossen durch stellen erkläret wird. Das Nieders. staden, gestaden,[635] bedeutet so wohl gestatten, als auch bestätigen. Alles von Statt, Raum, Ort, Platz, da es denn, wenn es für zulassen stehet, eigentlich Platz, Raum geben, bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 635-636.
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