Gevollmächtigen

[646] Gevollmächtigen, verb. reg. act. mit Vollmacht versehen; wofür doch bevollmächtigen üblicher ist, S. dasselbe. Am meisten wird von diesem Zeitworte noch das Mittelwort in Gestalt eines Hauptwortes gebraucht, ein Gevollmächtigter, für Bevollmächtigter, ungeachtet auch dieses theils richtiger, theils der anständigen Sprechart gemäßer ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 646.
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