Gewältigen

[653] Gewältigen, verb. reg. act. 1) Gewalt, d.i. überlegene Macht über etwas bekommen, es bezwingen; in welcher Bedeutung es doch nur hin und wieder im gemeinen Leben, besonders[653] im Bergbaue im figürlichen Verstande üblich ist. alte Berggebäude gewältigen, sie säubern und mit neuer Zimmerung versehen. Ein Zeche wieder gewältigen, sie, nachdem sie verlassen worden, wieder mit Arbeitern belegen. Das Wasser in den Berggebäuden gewältigen, es fortschaffen. Die Böhmen haben daher ihr feylowati, Wasser auspumpen. Die Gewältigungskosten, im Bergbaue, diejenigen Kosten, welche zur Gewältigung des Wassers, oder zur Ausbesserung alter verfallenen Gebäude angewendet werden. Ehedem auch bewältigen. S. Überwältigen. 2) Gewalt ertheilen, bevollmächtigen; doch nur im Oberdeutschen, wo es auch gewaltigen lautet.

Daher die Gewältigung. Im Nieders. ist geweldigen in den Besitz einer Sache setzen, und in einer Preußischen Constitution von 1538 kommt es für Gewalt gebrauchen vor, mit Gewalt widerstehen. Entwältigen war ehedem aus dem Besitze einer Sache setzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 653-654.
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