Gewärtige

[657] Gewärtige, verb. reg. act. welches in den beyden ersten Bedeutungen des vorigen Wortes gebraucht wird, für gewärtig seyn. Etwas gewärtigen, es erwarten, es als bevorstehend voraus sehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 657.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: