Gewaltthätig

[654] Gewaltthätig, -er, -ste, adj. et adv. mit unbefugter Anwendung der überlegenen Gewalt, darin gegründet. Ein gewaltthätiges Verfahren. Ein gewaltthätiger Einfall in eines andern Land. Nieders. baldadig, von bal, böse. Wenn es einige für gewaltsam gebrauchen, z.B. ein gewaltthätiger und schimpflicher Tod, so ist solches wider den Sprachgebrauch. S. Gewalt 1. 2).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 654.
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