Gewissensrath, der

[671] Der Gewissensrath, des -es, plur. die -räthe, eine geistliche Person, so fern sie zu Hebung der Gewissenszweifel, und zur Leitung des Gewissens bestimmt ist, besonders in der Römischen Kirche.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 671.
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