Gleichläufig

[715] Gleichläufig, -er, -ste, adj. et adv. 1) S. das vorige. 2) In verschiedenen Künsten bey einigen für regulär, analogisch, den Regeln der Kunst, dem ganzen Zusammenhange gemäß. Gleichläufige Zeitwörter, in der Sprachkunst, reguläre, welche[715] andere gleichfließende nennen. Daher die Gleichläufigkeit in beyden Fällen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 715-716.
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