Gottesurtheil, das

[761] Das Gottesurtheil, des -es, plur. die -e, eine ehedem übliche Art der gerichtlichen Beweise, da die Offenbarung der Schuld oder Unschuld unmittelbar von Gott erwartet wurde; im mittlern Lat. Ordalium. Dahin denn auch der Zweykampf gerechnet wurde, vornehmlich aber die Feuerprobe, oder die Probe des glühenden Eisens, die Wasserprobe u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 761.
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